37. Verbandsschweißprüfung Weberkuhle am 05.09.2021
Verbandsschweiß- und Verbandsfährtenschuhprüfung
VSwP und VFsP
Fährten gespritzt, Schalen und Schweiss vom Schwarzwild (auf AK untersucht)
Nennung mit formblatt_1_(Nennung)
und Datenschutzerklaerung_datenschutzrechtliche_Hinweise
Nennschluss:21.08.2021
Nennungen sind vorzugsweise per Email als pdf an
den Schriftführer zu stellen:
Hannes Hormann, Zum Wehsand 1a, 31606 Warmsen,
Tel. 0 170 23 75 103
eMail: hannes_hormann@gmx.de
Prüfungsgebühren: Mitglieder 90,-€, Nichtmitglieder 120,-€
Prüfungsgebühren müssen zum Nennschluss auf das Konto des Jagdgebrauchshundvereins Nienburg bei der Sparkasse Nienburg IBAN: DE 282 565 010 600 001 024 75 BIC: NOLADE21NIB eingegangen sein
Die Nennung muss schriftlich mit dem Formblatt 1 erfolgen. Kopien der kompletten und aktuellen Ahnentafel und aller Prüfungszeugnisse sind beizulegen. Die Schussfestigkeit und der Laut müssen nachgewiesen werden.
Allgemeine Prüfungsbedingungen
Zu den Prüfungen des JGHV werden nur Hunde zugelassen, die §23 der Satzung des JGHV entsprechen. Im § 23 der Satzung werden die Prüfungen aufgelistet, die Vereine, die sie abhalten dürfen benannt, und die Rassezugehörigkeit der Hunde zu einem Zuchtverein, der dem JGHV angehört bzw von diesem anerkannt ist, festgelegt.
Der Hund muss am Prüfungstag 2 Jahre alt sein.
Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
Heiße Hündinnen sind vor Prüfungsbeginn der Suchenleitung zu melden und separat zu verwahren.
Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist vorzulegen.
Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen.
Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Mit der Unterschrift auf dem Formblatt 1 (Nennung) dokumentiert der Anmeldende gegenüber dem Prüfungsleiter den ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz des Hundes. Der Anmeldende trägt damit die volle Verantwortung, sodass der Prüfungsleiter den Versicherungsschutz nicht überprüft.
Der Eigentümer des Hundes, der auf einer Prüfung des JGHV geführt wird, muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein.
Die Nennung muss schriftlich auf dem Formblatt 1 mit Kopie der kompletten und aktuellen Ahnentafel erfolgen. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung bis Nennschluss werden nicht angenommen!!
Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein.
Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung.
Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunktes zur Prüfung bekannt gegeben.
Die Ahnentafel im Original muss am Prüfungstag vor der Prüfung dem Prüfungsleiter abgegeben werden.