Bringtreueprüfung (Btr)
am Sonntag, den 15.10.2023
Prüfungsordnung auf Seite 38 nachsehen
Zur Nennung sind einzureichen
Nennschluss: 30.09.2023
Nennungen an
Dr. Michael Weber, Landrat von Reck Str. 2, 31592 Stolzenau
Mobil 0171 5288407
Mail: elmi.weber@t-online.de
Prüfungsgebühren
Mitglieder 30,-€, Nichtmitglieder 50,-€
Prüfungsgebühren müssen mit der Nennung auf das Konto des Jagdgebrauchshundvereins Nienburg bei der Sparkasse Nienburg IBAN: DE 282 565 010 600 001 024 75 BIC: NOLADE21NIB eingehen
Die Nennung muss schriftlich mit dem Formblatt 1 erfolgen. Eine Kopie der kompletten und aktuellen Ahnentafel sowie aller Prüfungszeugnisse sind beizulegen.
Allgemeine Prüfungsbedingungen
Zu den Prüfungen des JGHV werden nur Hunde zugelassen, die §23 der Satzung des JGHV entsprechen. Im § 23 der Satzung werden die Prüfungen aufgelistet, die Vereine, die sie abhalten dürfen benannt, und die Rassezugehörigkeit der Hunde zu einem Zuchtverein, der dem JGHV angehört bzw von diesem anerkannt ist, festgelegt.
Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
Heiße Hündinnen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Prüfungsleiters zur Teilnahme an der Prüfung zugelassen.
Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist vorzulegen.
Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen.
Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Mit der Unterschrift auf dem Formblatt 1 (Nennung) dokumentiert der Anmeldende gegenüber dem Prüfungsleiter den ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz des Hundes. Der Anmeldende trägt damit die volle Verantwortung, sodass der Prüfungsleiter den Versicherungsschutz nicht überprüft.
Der Eigentümer des Hundes, der auf einer Prüfung des JGHV geführt wird, muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein.
Die Nennung muss schriftlich auf dem Formblatt 1 mit Kopie der kompletten Ahnentafel erfolgen. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen werden erst nach Eingang der Nenngeldzahlung angenommen!!
Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein.
Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung.
Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunktes zur Prüfung bekannt gegeben und wann der Fuchs wo abzugeben ist.
Die Hundeführer stellen den Fuchs. Der Fuchs muss am Vortag der Prüfung beim Obmann, wie in der Einladung benannt, abgegeben werden. Beim Abgeben des Fuchses ziehen die Führer ein Los über den Waldort, an dem der Fuchs ausgelegt wird.