Verbandsprüfung nach dem Schuss VPS

Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS) am 10.10.2026

Nennschluss 19.09.2026

mit Übernachtfährte, Fährten mit Wildschweinschweiss gespritzt;  Schweiß von auf AK untersuchtem Schwarzwild. Fuchs über Hindernis: der Fuchs ist aus einem ca 80 cm hohen Viereck aus Holz zu holen; Stöbern im Wald mit Dickungen auf Rehwild, Schwarzwild, Damwild kann vorkommen

Prüfungsordnung VGPO_VPSO_2018_01

Nennungen zu Prüfungen des JGHV bitte nur noch als online-Nennung über diesen Link anstatt mit Formblatt 1:  https://online-nennung.japa4u.de/?edvnr=1065

Zur Nennung sind einzureichen

der unterschriebene Ausdruck der online-Nennung

Datenschutz JGHV 2023

vollständige Kopie der aktuellen Ahnentafel

Kopien aller Zensurentafeln bisheriger Verbandsprüfungen

Nennungen an

Andreas Biermann, Am Hasenberg 7, 31621 Pennigsehl

Mobil 0151 56 34 95 70

Mail: biermann@jgv-nienburg.de

Prüfungsgebühren

Mitglieder 110,-€, Nichtmitglieder 140,-€

Prüfung mit lebender Ente: wenn nur einzelne Enten gebraucht werden, bringen die Hundeführer die lebende Ente zur Prüfung mit. Wir regeln das nach Nennschluss. Die Herkunft der Ente aus genehmigter Haltung muss nachgewiesen werden.

Prüfungsgebühren müssen mit der Nennung auf das Konto des Jagdgebrauchshundvereins Nienburg bei der Sparkasse Nienburg IBAN: DE 282 565 010 600 001 024 75  BIC: NOLADE21NIB eingezahlt werden.

Allgemeine Prüfungsbedingungen

Zu den Prüfungen des JGHV werden nur Hunde zugelassen, die §23 der Satzung des JGHV entsprechen. Im § 23 der Satzung  werden die Prüfungen aufgelistet, die Vereine, die sie abhalten dürfen benannt, und die Rassezugehörigkeit der Hunde zu einem Zuchtverein, der dem JGHV angehört  bzw von diesem anerkannt ist, festgelegt.

Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.

Heiße Hündinnen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Prüfungsleiters zur Teilnahme an der Prüfung zugelassen.

Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist vorzulegen.Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen.

Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein.

Der Eigentümer des Hundes, der auf einer Prüfung des JGHV geführt wird, muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein.

Die Nennung muss online über den Link  https://online-nennung.japa4u.de/?edvnr=1065 erfolgen und der Ausdruck dieser Nennung muss untercshrieben eingereicht werden. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen werden erst nach Nenngeldzahlung angenommen!!

Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein.

Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen.

Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung.

Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunktes zur Prüfung bekannt gegeben.

Die Hundeführer bringen das Schleppwild selbst mit.

Die Ahnentafel im Original muss am Prüfungstag vor der Prüfung dem Prüfungsleiter abgegeben werden.

Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, mit Nicht-Blei-Schroten, mit.

Bitte beachtet bei allen Prüfungen die REACH_Verordnung der EU, die ab 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Achtet darauf, dass ihr dort auch keine Bleipatronen mitführen dürft, zB im Auto. Zu allen Prüfungen nur Nicht-Bleischrotpatronen verwenden und mitführen.

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