Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) am 18. und 19.10.2025
Nennschluss: 28.09.2024
mit Übernachtfährte, Fährten mit Wildschweinschweiss gespritzt, Schweiß von auf AK untersuchtem Schwarzwild. Fuchs über Hindernis: Fuchs wird in einem ca 80 cm hohen Viereck aus Holz ausgelegt; Stöbern im Wald mit Dickungen auf Rehwild, Schwarzwild, Damwild kann vorkommen
Zur Nennung sind einzureichen
die vollständige Kopie der Ahnentafel
Kopien aller Zensurentafeln bisheriger Verbandsprüfungen
Nennungen an
Andreas Biermann, Am Hasenberg 7, 31621 Pennigsehl
Mobil 0151 56 34 95 70
Mail: biermannandreas@magenta.de
Prüfungsgebühren
Mitglieder 120,-€, Nichtmitglieder 150,-€
Prüfungsgebühren müssen mit der Nennschluss auf das Konto des Jagdgebrauchshundvereins Nienburg bei der Sparkasse Nienburg IBAN: DE 282 565 010 600 001 024 75 BIC: NOLADE21NIB eingehen
Allgemeine Prüfungsbedingungen
Zu den Prüfungen des JGHV werden nur Hunde zugelassen, die §23 der Satzung des JGHV entsprechen. Im § 23 der Satzung werden die Prüfungen aufgelistet, die Vereine, die sie abhalten dürfen benannt, und die Rassezugehörigkeit der Hunde zu einem Zuchtverein, der dem JGHV angehört bzw von diesem anerkannt ist, festgelegt.
Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
Heiße Hündinnen werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Prüfungsleiters zur Teilnahme an der VGP zugelassen..
Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist vorzulegen.
Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen.
Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein.Mit der Unterschrift auf dem Formblatt 1 (Nennung) dokumentiert der Anmeldende gegenüber dem Prüfungsleiter den ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz des Hundes. Der Anmeldende trägt damit die volle Verantwortung, sodass der Prüfungsleiter den Versicherungsschutz nicht überprüft.
Der Eigentümer des Hundes, der auf einer Prüfung des JGHV geführt wird, muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein.
Die Nennung muss schriftlich auf dem Formblatt 1 mit Kopie der kompletten und aktuellen Ahnentafel erfolgen.Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen werden erst nach Nenngeldzahlung angenommen!!
Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein.
Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen.
Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunktes zur Prüfung bekannt gegeben.
Die Hundeführer bringen das Schleppwild selbst mit.
Die Ahnentafel im Original muss am Prüfungstag vor der Prüfung dem Prüfungsleiter abgegeben werden.
Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen mit.
Bitte beachtet bei allen Prüfungen die REACH_Verordnung der EU, die ab 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Achtet darauf, dass ihr dort auch keine Bleipatronen mitführen dürft, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen nur Nicht-Bleischrotpatronen verwenden und mitführen.