Jägerschaft Nienburg, Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde

Brauchbarkeitsprüfungen 2024

Link zu den Wasserübungstage

Hunde, die die volle Brauchbarkeitsprüfung ablegen, müssen mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/geübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag vorgelegt werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen.

Veranstalter: Jägerschaft Nienburg

Prüfungsleiter: Obmann für das Hundewesen

Dr Michael Weber, Landrat von Reck Str 2, 31592 Stolzenau

Tel 0 57 61 – 22 41     eMail elmi.weber@t-online.de

21.09.2024     Brauchbarkeitsprüfung, Nennschluss: 07.09.2024

 

02.11.2024    Brauchbarkeitsprüfung, Nennschluss: 07.10.2024

                         nur BrP nach HZP und BrP für Stöberhunde

 

gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie_Niedersachsen

Zur Anmelden sind vorzulegen: eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, wenn vorhanden, bei Hunden zur Prüfung der Brauchbarkeit nach bestandener HZP die Zensurentafel der HZP.

Die  Anmeldung erfolgt über das Portal des LJ. Sie ist ab August möglich.

Art der BrP und Prüfungsgebühr:

volle BrP 120,-€;

          (nur mit „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“)

BrP nach bestandener HZP 90,- €,

BrP Nachsuchenhunde 120,- €

BrP Stöberhunde 90,- €

Prüfungsgebühr auf das Kto Jägerschaft Nienburg: bei der Spk Nienburg IBAN DE89256501060000346593 BIC NOLADE21NIB

BITTE NUR ERNSTGEMEINTE NENNUNGEN ABGEBEN. DIE ANNAHME DER NENNUNG ERFOLGT ERST NACH EINGANG DES NENNGELDES. NENNGELD IST REUEGELD. ES WIRD NICHT ZURÜCKGEZAHLT.

Allgemeine Prüfungsbedingungen

Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen) werden alle Jagdhundrassen auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Einschränkungen in der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit für Stöbern und Schweißarbeit auf bestimmte Jagdhundrassen entfällt.

Die Schweissfährten werden mit Schwarzwildschweiss gespritzt. Das Schwarzwild ist auf AK untersucht.

Die volle Brauchbarkeitsprüfung ist nur mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausgeschrieben.

Der Hund muss mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/geübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag abgegeben werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen.

Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.

Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren.

Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen.

Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein.

Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen.

Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein.

Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN. Siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“

Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld!

Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!!

Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein.

Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung.

Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunktes zur Prüfung bekannt gegeben.

Die Hundeführer bringen das Schleppwild selbst mit. Zu den Wasserübungstagen eine tote Ente. Die lebende Ente wird zum Üben und Prüfen vom Verein gestellt. Es ist nicht gestattet mit eigenen Enten am Teich zu üben. Die Hundeführer bringen zur Prüfung und den Wasserübungstagen eine Flinte und ausreichend Patronen, nur Stahlschrote, mit. Bitte beachtet bei allen Prüfungen die REACH_Verordnung der EU, die ab 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Achtet darauf, dass ihr dort auch keine Bleipatronen mitführen dürft, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen nur Nicht-Bleischrotpatronen verwenden und mitführen. Am Wasserübungstag wird die Arbeit an der lebenden Ente im Ausbildungs- und Prüfbuch dokumentiert und vom Übungsleiter unterschrieben. Die Teilnahme an Übungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

 

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