Herbstzuchtprüfung ohne Hsp (HZP) am 13.09.2025
Nennschluss 23.08.2025
Prüfungsordnung VZPO_2018_Druck_3 (3)
Datenschutzerklaerung_datenschutzrechtliche_Hinweise
vollständige Kopie der aktuellen Ahnentafel
Kopien aller Zensurentafeln bisheriger Verbandsprüfungen
Nennschluss: 23.08.2025
Nennungen an
Andreas Biermann, Am Hasenberg 7, 31621 Pennigsehl
Mobil 0151 56 34 95 70
Mail: biermannandreas@magenta.de
Prüfungsgebühren
Mitglieder 110,-€, Nichtmitglieder 130,-€
Prüfungsgebühren müssen mit der Nennung auf das Konto des Jagdgebrauchshundvereins Nienburg bei der Sparkasse Nienburg IBAN: DE 282 565 010 600 001 024 75 BIC: NOLADE21NIB eingegehen.
Allgemeine Prüfungsbedingungen
Zu den Prüfungen des JGHV werden nur Hunde zugelassen, die §23 der Satzung des JGHV entsprechen. Im § 23 der Satzung werden die Prüfungen aufgelistet, die Vereine, die sie abhalten dürfen benannt, und die Rassezugehörigkeit der Hunde zu einem Zuchtverein, der dem JGHV angehört bzw von diesem anerkannt ist, festgelegt.
Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Prüfungsleiters auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig einzuholen.
Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist vorzulegen.
Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen.
Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Mit der Unterschrift auf dem Formblatt 1 (Nennung) dokumentiert der Anmeldende gegenüber dem Prüfungsleiter den ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz des Hundes. Der Anmeldende trägt damit die volle Verantwortung, sodass der Prüfungsleiter den Versicherungsschutz nicht überprüft.
Der Eigentümer des Hundes, der auf einer Prüfung des JGHV geführt wird, muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein.
Die Nennung muss schriftlich auf dem Formblatt 1 mit Kopie der kompletten Ahnentafel erfolgen. Bitte das aktuelle Formblatt 1 benutzen. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Die Nennungen werden erst nach Eingang des Nenngeldes angenommen!!
Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein.
Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen.
Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung und es Nenngeldes.
Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunktes zur Prüfung bekannt gegeben.
Die Hundeführer bringen das Schleppwild selbst mit.
Die lebende Ente zum Prüfen wird vom Verein gestellt.
Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, am Wasser mit Nicht-Blei-Schroten, mit.
Bitte beachtet bei allen Prüfungen die REACH_Verordnung der EU, die ab 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Achtet darauf, dass ihr dort auch keine Bleipatronen mitführen dürft, zB im Auto. Zu allen Prüfungen nur Nicht-Bleischrotpatronen verwenden und mitführen.
Die Ahnentafel im Original muss am Prüfungstag vor der Prüfung dem Prüfungsleiter abgegeben werden.