Verbandsstöberprüfung nur Prüfung „Stöbern vom Stand aus geschnallt“
während einer Drückjagd im Staatl. Forstamt Nienburg in der Revierförsterei Leese am Donnerstag, 23.11.2023
höchstens drei Hunde
nur Prüfung „Stöbern vom Stand aus geschnallt“
Zur Nennung sind einzureichen
vollständige Kopie der aktuellen Ahnentafel
Kopien aller Zensurentafeln bisheriger Verbandsprüfungen
Nachweis der Schussfestigkeit sofern er sich nicht aus den Zensurentafeln ergibt
Nennschluss: 28.10.2023
Nennungen an
Dr. Michael Weber, Landrat von Reck Str. 2, 31592 Stolzenau
Mobil 0171 5288407
Mail: elmi.weber@t-online.de
Prüfungsgebühren
Mitglieder 100,- € Nichtmitglieder 130,- €
Prüfungsgebühren müssen mit der Nennung auf das Konto des Jagdgebrauchshundvereins Nienburg bei der Sparkasse Nienburg IBAN: DE 282 565 010 600 001 024 75 BIC: NOLADE21NIB eingehen
Allgemeine Prüfungsbedingungen
Zu den Prüfungen des JGHV werden nur Hunde zugelassen, die §23 der Satzung des JGHV entsprechen. Im § 23 der Satzung werden die Prüfungen aufgelistet, die Vereine, die sie abhalten dürfen benannt, und die Rassezugehörigkeit der Hunde zu einem Zuchtverein, der dem JGHV angehört bzw von diesem anerkannt ist, festgelegt.
Der Hund muss am Prüfungstag 15 Monate alt sein.
Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
Heiße Hündinnen dürfen auf einer VStP nicht geführt werden.
Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist vorzulegen.
Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen.
Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Mit der Unterschrift auf dem Formblatt 1 (Nennung) versichert der Anmeldende gegenüber dem Prüfungsleiter den ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz des Hundes. Der Anmeldende trägt damit die volle Verantwortung, sodass der Prüfungsleiter den Versicherungsschutz nicht überprüft.
Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen mit zur Prüfung „Verhalten auf dem Stand“.
Alle Prüfungsteilnehmer müssen Warnwesten tragen, die Hunde mindestens eine Warnhalsung.
Der Eigentümer des Hundes, der auf einer Prüfung des JGHV geführt wird, muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein.
Die Nennung muss schriftlich auf dem Formblatt 1 mit Kopie der kompletten Ahnentafel erfolgen. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!!
Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein.
Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunktes zur Prüfung bekannt gegeben.
Die Ahnentafel im Original muss am Prüfungstag vor der Prüfung dem Prüfungsleiter abgegeben werden.