Verbandsstöberprüfung VStP

Prüfungsvariante VStP B

in ARGE mit JGV Grafschaft Diepholz

während einer Drückjagd, Termin steht noch nicht fest 

Nennschluss: 01.10.2026

Prüfungsordnung VStPO 2015

Nennungen zu Prüfungen des JGV bitte nur noch als online-Nennung über diesen Link anstatt mit Formblatt 1:

Zur Nennung sind einzureichen

der unterschriebene Ausdruck der online-Nennung

Datenschutz JGHV 2023

vollständige Kopie der aktuellen Ahnentafel

Kopien aller Zensurentafeln bisheriger Verbandsprüfungen

Nachweis der Schussfestigkeit nach §10(6) der VZPO anhand der Zensurentafeln abgelegter Prüfungen oder Formblatt 23b

Nennungen an

Prüfungsgebühren

Mitglieder 140,- € Nichtmitglieder 160,- €

Prüfungsgebühren müssen mit der Nennung auf das Konto des Jagdgebrauchshundvereins Nienburg bei der Sparkasse Nienburg IBAN: DE 282 565 010 600 001 024 75  BIC: NOLADE21NIB eingehen

 

Allgemeine Prüfungsbedingungen

Veranstaltungsort und Uhrzeit werden mit der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.
Prüfungsleiter: Jörg Holthus
Gerichtet wird nach der derzeit gültigen Prüfungsordnung des JGHV.
Die ausgefüllte Nennung bitte zusätzlich Ausdrucken und unterschreiben.
Für alle teilnehmenden Hunde muss ein ausreichender Impfschutz sowie Versicherungsschutz nachgewiesen werden.
Der Verein behält sich außerdem eine Begrenzung der Prüfungsteilnehmer vor. Mitglieder haben Vorrang.
Weiterhin ist eine Kopie der Ahnentafel und Kopien aller früheren absolvierten Verbandsprüfungen beizufügen.
Sollte eine Überweisung bis zum Nennschluss nicht eingegangen sein, so hat der Führer kein Anrecht auf Prüfung seines Hundes.
Prüfungsgebühren müssen mit Abgabe der Nennung auf das Konto des Jagdgebrauchshundvereins Nienburg bei der Sparkasse Nienburg  IBAN: DE 282 565 010 600 001 024 75  BIC: NOLADE21NIB eingehen.Veranstaltungsort und Uhrzeit werden mit der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.
Prüfungsleiter: Jörg Holthus

Zu den Prüfungen des JGHV werden nur Hunde zugelassen, die §23 der Satzung des JGHV entsprechen. Im § 23 der Satzung  werden die Prüfungen aufgelistet, die Vereine, die sie abhalten dürfen benannt, und die Rassezugehörigkeit der Hunde zu einem Zuchtverein, der dem JGHV angehört  bzw von diesem anerkannt ist, festgelegt.

Der Hund muss am Prüfungstag 15 Monate alt sein.

Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.

Heiße Hündinnen dürfen auf einer VStP nicht geführt werden.

Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist vorzulegen.

Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen.

Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein.

Die Hundeführer bringen zur Prüfung  eine Flinte und ausreichend Patronen mit  zur Prüfung „Verhalten auf dem Stand“.

Alle Prüfungsteilnehmer müssen Warnwesten tragen, die Hunde mindestens eine Warnhalsung.

Der Eigentümer des Hundes, der auf einer Prüfung des JGHV geführt wird, muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein.

Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein.

Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunktes zur Prüfung bekannt gegeben.

Die Ahnentafel im Original muss am Prüfungstag vor der Prüfung dem Prüfungsleiter abgegeben werden.

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