Verbandsstöberprüfung in ARGE mit JGV Grafschaft Diepholz
während einer Drückjagd
Nennschluss: 01.10.2025
Termin der Drückjagd noch nicht festgelegt
Zur Nennung sind einzureichen
vollständige Kopie der aktuellen Ahnentafel
Kopien aller Zensurentafeln bisheriger Verbandsprüfungen
Nachweis der Schussfestigkeit nach §10(6) der VZPO anhand der Zensurentafeln abgelegter Prüfungen oder Formblatt 23b
Nennungen an
Andreas Biermann, Am Hasenberg 7, 31621 Pennigsehl
Mobil 0151 56 34 95 70
Mail: biermannandreas@magenta.de
Prüfungsgebühren
Mitglieder 140,- € Nichtmitglieder 140,- €
Prüfungsgebühren müssen mit der Nennung auf das Konto des Jagdgebrauchshundvereins Nienburg bei der Sparkasse Nienburg IBAN: DE 282 565 010 600 001 024 75 BIC: NOLADE21NIB eingehen
Allgemeine Prüfungsbedingungen
Zu den Prüfungen des JGHV werden nur Hunde zugelassen, die §23 der Satzung des JGHV entsprechen. Im § 23 der Satzung werden die Prüfungen aufgelistet, die Vereine, die sie abhalten dürfen benannt, und die Rassezugehörigkeit der Hunde zu einem Zuchtverein, der dem JGHV angehört bzw von diesem anerkannt ist, festgelegt.
Der Hund muss am Prüfungstag 15 Monate alt sein.
Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
Heiße Hündinnen dürfen auf einer VStP nicht geführt werden.
Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist vorzulegen.
Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen.
Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Mit der Unterschrift auf dem Formblatt 1 (Nennung) versichert der Anmeldende gegenüber dem Prüfungsleiter den ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz des Hundes. Der Anmeldende trägt damit die volle Verantwortung, sodass der Prüfungsleiter den Versicherungsschutz nicht überprüft.
Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen mit zur Prüfung „Verhalten auf dem Stand“.
Alle Prüfungsteilnehmer müssen Warnwesten tragen, die Hunde mindestens eine Warnhalsung.
Der Eigentümer des Hundes, der auf einer Prüfung des JGHV geführt wird, muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein.
Die Nennung muss schriftlich auf dem Formblatt 1 mit Kopie der kompletten Ahnentafel erfolgen. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!!
Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein.
Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunktes zur Prüfung bekannt gegeben.
Die Ahnentafel im Original muss am Prüfungstag vor der Prüfung dem Prüfungsleiter abgegeben werden.