Verbandsjugendprüfung VJP

Verbandsjugenprüfung  (VJP) am 23.03.2024,

Nennschluss am 09.03.2024                              

Prüfungsordnung VZPO

Zur Nennung sind einzureichen

Formblatt_1_(Nennung)

Datenschutz JGHV 2023

vollständige Kopie der aktuellen Ahnentafel

Nennungen an

Andreas Biermann, Am Hasenberg 7, 31621 Pennigsehl

Mobil 0151 56 34 95 70

Mail: biermannandreas@magenta.de

 

Prüfungsgebühren

Mitglieder 60,-€, Nichtmitglieder 90,-€

Prüfungsgebühren müssen mit Abgabe der Nennung auf das Konto des Jagdgebrauchshundvereins Nienburg bei der Sparkasse Nienburg  IBAN: DE 282 565 010 600 001 024 75  BIC: NOLADE21NIB eingehen. Eine Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes.

 

Allgemeine Prüfungsbedingungen

Zu den Prüfungen des JGHV werden nur Hunde zugelassen, die §23 der Satzung des JGHV entsprechen. Im § 23 der Satzung  werden die Prüfungen aufgelistet, die Vereine, die sie abhalten dürfen benannt, und die Rassezugehörigkeit der Hunde zu einem Zuchtverein, der dem JGHV angehört  bzw von diesem anerkannt ist, festgelegt.

Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.

Heiße Hündinnen sind vor Prüfungsbeginn der Suchenleitung zu melden und separat zu verwahren.

Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist vorzulegen.

Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen.

Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Mit der Unterschrift auf dem Formblatt 1 (Nennung) dokumentiert der Anmeldende gegenüber dem Prüfungsleiter den ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz des Hundes. Der Anmeldende trägt damit die volle Verantwortung, sodass der Prüfungsleiter den Versicherungsschutz nicht überprüft.

Der Eigentümer des Hundes, der auf einer Prüfung des JGHV geführt wird, muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein.

Die Nennung muss schriftlich auf dem Formblatt 1 mit Kopie der kompletten und aktuellen Ahnentafel erfolgen. Bitte das 2019 neu aufgelegte Formblatt 1 benutzen. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reugeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung  werden nicht angenommen!!

Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein.

Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunktes zur Prüfung bekannt gegeben.

Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen mit.

Die Ahnentafel im Original muss am Prüfungstag vor der Prüfung dem Prüfungsleiter abgegeben werden.

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