Verbandsschweissprüfung Weberkuhle VSwP und VFsP

40. Verbandsschweißprüfung Weberkuhle am 01.09.2024

Verbandsschweiß- und Verbandsfährtenschuhprüfung 

VSwP und VFsP

Nennschluss: 17.08.2024

Fährten gespritzt, Schalen und Schweiss vom Schwarzwild (auf AK untersucht)

Prüfungsordnung VSwP und VFsP

Zur Nennung sind einzureichen0

Formblatt_1_(Nennung)

Datenschutz JGHV 2023

vollständige Kopie der aktuellen Ahnentafel

Kopien aller Zensurentafeln bisheriger Verbandsprüfungen

Nachweis der Schussfestigkeit und des Lautes sofern nicht mit den Zensurentafel erbracht

Nennungen an

Andreas Biermann, Am Hasenberg 7, 31621 Pennigsehl

Mobil 0151 56 34 95 70

Mail: biermannandreas@magenta.de

Prüfungsgebühren

Mitglieder 90,-€, Nichtmitglieder 120,-€

Prüfungsgebühren müssen mit Abgabre der Nennung auf das Konto des Jagdgebrauchshundvereins Nienburg bei der Sparkasse Nienburg IBAN: DE 282 565 010 600 001 024 75 BIC: NOLADE21NIB eingehen.

 

Allgemeine Prüfungsbedingungen

Zu den Prüfungen des JGHV werden nur Hunde zugelassen, die §23 der Satzung des JGHV entsprechen. Im § 23 der Satzung  werden die Prüfungen aufgelistet, die Vereine, die sie abhalten dürfen benannt, und die Rassezugehörigkeit der Hunde zu einem Zuchtverein, der dem JGHV angehört  bzw von diesem anerkannt ist, festgelegt.

Der Hund muss am Prüfungstag 2 Jahre alt sein.

Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.

Heiße Hündinnen werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Prüfungsleiters zur Teilnahme an der VSwP/VFsP zugelassen.

Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist vorzulegen.

Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen.

Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Mit der Unterschrift auf dem Formblatt 1 (Nennung) dokumentiert der Anmeldende gegenüber dem Prüfungsleiter den ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz des Hundes. Der Anmeldende trägt damit die volle Verantwortung, sodass der Prüfungsleiter den Versicherungsschutz nicht überprüft.

Der Eigentümer des Hundes, der auf einer Prüfung des JGHV geführt wird, muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein.

Die Nennung muss schriftlich auf dem Formblatt 1 mit Kopie der kompletten und aktuellen Ahnentafel erfolgen.  Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!!

Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein.

Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung.

Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunktes zur Prüfung bekannt gegeben.

Die Ahnentafel im Original muss am Prüfungstag vor der Prüfung dem Prüfungsleiter abgegeben werden.

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